Herzlich Willkommen.
Sie benötigen eine neutrale und wertfreie Begutachtung des Pflegebedarfs oder zur Hilfmittelversorgung?
Dann bin ich Ihr Ansprechpartner für
Ihr unabhängige Pflegegutachten.
Ob Sie eine Beratung zu Pflegefragen, Unterstützung für die Formulierung und Begründung eines Widerspruchs oder ein Gutachten zur Pflegeeinstufung oder Hilfmittelversorgung benötigen?
Nehmen Sie Kontakt auf.
Und erhaltens sie ein fachlich begründetes und nachvollziehbares Gutachten zu ihren pflegefachlichen Fragen, unter Berücksichtigung der ganzheitlichen Betrachtung des Betroffenen.
Als unabhängiger Pflegesachverständiger im Gesundheitswesen (WIFAP) stehe ich Ihnen gerne für Pflegefragen im Gesundheitswesen unter Berücksichtigung der aktuellen Grundlagen im Sozialrecht und den aktuellen pflegewissenschaftlichen Richtlinien zur Verfügung.
Bedingt durch meinen beruflichen Werdegang sehe ich meine Schwerpunkte bei der Gutachtenerstellung in den Bereichen:
- Grundlegende pflegefachliche Fragestellungen
- Gutachten zur Pflegeeinstufung im Sinne des SGB XI und VII
- Pflegegutachten im Rahmen des SGB V
- Fragestellungen zur Hilfsmittelversorgung und Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen
- Pflegegutachten im Haftpflichtversicherungsrecht
- Pflegegutachten zum Haftungsrecht und Vorbehaltsaufgaben
- Kausalitätsgutachten
- Gutachten für Schwerstverletzte (z.B. mit Wirbel- und Rückenmarksverletzung, Schädelhirntrauma, Polytrauma, …)
- gutachterliche Stellungnahmen zum Arbeitgebermodel oder Persönlichen Budget
Die Erstberatung zu Pflegefragen ist generell kostenlos und erfolgt in der Regel telefonisch oder per Email.
In diesem Erstgespräch erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Fragestellung. Für eine Auftragserteilung werden hier auch die konkrete Fragestellung und der Umfang des Auftrages festgelegt.
Vor Auftragserteilung erhalten Sie einen Kostenvoranschlag.
Die Vergütung richtet sich nach dem Gesetz über die Vergütung von Gerichtssachverständigen JVEG § 9 Anlage 1 Vergütungsgruppe M1 bis M3.
Diese Stundensätze werden sinngemäß auf andere Beratungs- und Gutachterleistungen übertragen.
Für Schulungs- und Beratungsleistungen können entsprechende Tagessätze vereinbart werden.
Im Jahr 2006 beendete ich erfolgreich meine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger und arbeite seitdem im stationären Bereich mit schwerstkranken und schwerstverletzten Menschen zusammen.
Hier konnte ich in den Fachbereichen der Onkologie und der Palliativversorgung über 4 Jahre mein Fachwissen vertiefen und festigen. Ebenso lernte ich hier die Versorgung von Menschen als ganzheitlichen Prozess zu verstehen und zu leben.
2010 entschied ich mich für einen Fachrichtungswechsel und nahm meine Arbeit in einem Zentrum für Wirbel- und Rückenmarksverletzung auf. Hier konnte ich mich fachspezifisch weiterbilden und schloss diese 2013 als Fachpfleger Paraplegiologie erfolgreich ab.
Seit 2016 arbeite ich in Teilzeit in der Pflegefachberatung und führe im Sinne des SGB VII Pflegefachberatungen und pflegefachliche Stellungnahmen für die Berufsgenossenschaften in Bayern durch.
Im Jahr 2020 beendete ich erfolgreich meine Weiterbildung zum unabhängigen Pflegesachverständiger im Gesundheitswesen (WIFAP) im Wittener Institut für angewandte Pflegewissenschaft. Seit dem arbeite ich freiberuflich als unabhängiger Pflegesachverständiger im Gesundheitswesen.
Im Rahmen meiner Berufserfahrung erwarb ich die nachfolgenden Qualifikationen:
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- Wundexperte (ICW)
- Schmerzexperte (Allgesiologischer Fachassistent)
- Fachpfleger Paraplegiologie
- unabhängiger Pflegesachverständiger im Gesundheitswesen (WIFAP)
- Verfahrenspfleger Werdenfelser Weg
Sozialgericht München
Sozialgericht Augsburg
Sozialgericht Regensburg
Sozialgericht Landshut
Bayrisches Landessozialgericht
Landesgericht Kempten
Landesgericht Köln
Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen
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