Auch als Kostenträger haben Sie die Möglichkeit vor der Leistungsregulierung eine fachliche und unabhängige Meinung einzuholen. Durch eine neutrale Stellungnahme können Sie ggf. Klagen abwenden und Kosten durch eine schnelle Erledigung sparen.
In pflegefachlichen Fragen unterstütze ich Sie gerne bei:
- Einstufung des Pflegebedarfs bzw. des Umfangs der Hilflosigkeit im SGB XI und SGB VII
- Pflegefragen im Unfallversicherungsgesetz nach SGB VII
- Pflegefragen im Pflegeversicherungsgesetz nach SGB XI
- Hilfe zur Pflege nach SGB XII
- Kausalitätsgutachten
- Fragen zum Haftungsrecht in der Pflege
- grundlegende pflegerische Fragestellungen
- Fragestellungen zur Hilfsmittelversorgung und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
- Begutachtung im europäischen Ausland für Versicherte nach dem deutschen Sozialgesetz
Für die papierlose Kommunikation biete ich für Versicherungen die sichere Datenübertragung über eBO an. (mail.wuerfel@pflegegutachter.bayern)
Sozialgericht München
Sozialgericht Regensburg
Sozialgericht Landshut
Bayrisches Landessozialgericht
Landesgericht Kempten
Landesgericht Köln
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